Gesetz beschlossen · Start 01. Januar 2027

Das neue Altersvorsorgedepot

Der Staat gibt dir bis zu 983 € pro Jahr dazu – für deine Altersvorsorge oder dein Eigenheim. Mit Kindern nochmal mehr. Und das Beste: Richtig eingesetzt landet das Geld endlich in ETFs und Fonds und kann für dich arbeiten.

  • Kostenlos & unverbindlich
  • Rückmeldung binnen 24 Std.
  • Vor Ort in Nürnberg oder per Video
  • Über 200 Gesellschaften im Vergleich
  • Bis zu 983 €vom Staat pro Jahr
  • ETFs & Fondsohne Beitragsgarantie
  • 300 € pro Kindzusätzliche Kinderzulage
  • Auch Selbstständigeerstmals förderberechtigt
  • Ab 10 € im MonatSockelbetrag genügt

Reform der privaten Altersvorsorge

Die größte Revolution der privaten Altersvorsorge seit 20 Jahren

Nach über 20 Jahren wird die private Altersvorsorge in Deutschland grundlegend reformiert. Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2027 kannst du ein gefördertes Altersvorsorgedepot eröffnen.

Der entscheidende Unterschied zu Riester: Es gibt keinen Zwang zur Beitragsgarantie mehr. Dein Geld darf in global gestreute ETFs und Fonds fließen – mit den Renditechancen, die dazu gehören, und mit den Schwankungen, die dazugehören.

Deine Vorteile

Warum das für deinen Vermögensaufbau relevant ist

01

Steuerfrei in der Ansparphase

Keine Vorabpauschale, keine Abgeltungsteuer auf Erträge während der Laufzeit. Der Zinseszins arbeitet ungebremst.

02

Renditechancen der Weltbörsen

Investition in ETFs und Fonds statt in Garantien, die bei niedrigen Zinsen die Rendite auffressen.

03

Volle Flexibilität

Freie Strategiewahl und steuerfreies Umschichten innerhalb des Depots – du bist nicht auf ein Produkt festgenagelt.

04

Sonderausgabenabzug

Einzahlungen bis 1.800 € zzgl. Zulagen kannst du steuerlich geltend machen. Die Günstigerprüfung macht das Finanzamt automatisch.

05

Kostenschlank per Gesetz

Beim staatlich definierten Standardprodukt sind die Effektivkosten auf 1,0 % pro Jahr gedeckelt.

06

Selbstständige erstmals dabei

Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbstständige sind neu förderberechtigt – eine der größten Änderungen der Reform.

Förder-Rechner

Was springt für dich dabei heraus?

Drei Angaben genügen für eine erste Größenordnung. Die Zahlen sind eine Modellrechnung – keine Zusage und keine Anlageberatung.

150 € / Monat

Ab 10 € Sockelbetrag im Monat. Voll gefördert wird bis 150 € im Monat (1.800 € im Jahr).

28 Jahre
Kinder mit Kindergeldanspruch

Die volle Kinderzulage von 300 € gibt es ab 25 € eigenem Sparbeitrag im Monat.

Dein Bruttoeinkommen im Jahr

Bestimmt deinen Steuervorteil. Je höher dein Steuersatz, desto mehr holst du über den Sonderausgabenabzug zurück.

7 %

Die tatsächliche Wertentwicklung hängt von deiner Anlagestrategie und der Marktentwicklung ab. Der Regler ist eine Annahme, keine Zusage.

Deine Förderung pro Jahr

Dein Eigenbeitrag 600 €
Grundzulage vom Staat + 240 €
Steuererstattung + 279 €
Vom Staat insgesamt 819 €

1.521 €

zahlst du netto

2.340 €

landen im Depot

Davon zahlt der Staat 33 %

Anteil des Staates an dem, was jährlich in dein Depot fließt. Der Balken zeigt, wie weit du die Förderung ausreizt.

312.000 €

Mögliches Depotvermögen mit 67 (39 Jahre)

Netto aus eigener Tasche: 23.400 € · Vom Staat: 9.360 €

Persönliche Auswertung anfordern

Dein Ergebnis wird in den Fragebogen übernommen.

Modellrechnung, keine Prognose. Unterstellt einen gleichbleibenden Beitrag bis zum 67. Lebensjahr, eine konstante jährliche Rendite nach Kosten und die zum Redaktionsschluss bekannte Rechtslage. Tatsächliche Wertentwicklungen schwanken, können auch negativ sein, und Verluste bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals sind bei Kapitalanlagen nicht ausgeschlossen. Frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für die Zukunft. Steuerliche Auswirkungen hängen von deiner persönlichen Situation ab. Diese Seite ersetzt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

Eckdaten

Das Wichtigste auf einen Blick

01.01.2027

Start – ab dann eröffnest du dein Depot

ab 10 €

Sockelbetrag pro Monat als Mindesteigenbeitrag

540 €

maximale staatliche Grundzulage pro Jahr

1,0 %

maximale Effektivkosten beim Standardprodukt

1.800 €

maximal zulagenberechtigter Eigenbeitrag pro Jahr

200 €

Berufseinsteigerbonus einmalig bei Abschluss unter 25

65–70

Auszahlung frühestens mit 65, spätestens mit 70

30 %

des Kapitals sind als Einmalentnahme möglich

Für wen sich das besonders lohnt

Für wen sich das Depot am meisten lohnt

Die Zulage ist gedeckelt, der Steuervorteil nicht. Wer gut verdient, holt deshalb über den Sonderausgabenabzug oft mehr heraus als über die Zulage selbst.

Angestellte & Beamte

bis 983 €

vom Staat – pro Jahr

  • 540 € Zulage plus Steuererstattung: Bei 42 % Grenzsteuersatz kommen rund 443 € obendrauf
  • 150 € im Monat sind voll gefördert – netto kostet dich das rund 1.357 € im Jahr
  • Die Günstigerprüfung macht das Finanzamt automatisch. Unter 25 kommen einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus dazu
Familien

+300 €

pro Kind und Jahr

  • Volle Kinderzulage bereits ab 25 € eigenem Sparbeitrag im Monat
  • Beispiel: 30 €/Monat mit zwei Kindern ergibt 1.140 € im Depot bei 360 € Eigenbeitrag
  • Förderquote von rund 68 % – der Staat zahlt mehr als du selbst
Selbstständige

Neu

erstmals förderberechtigt

  • Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbstständige waren bei Riester außen vor
  • Planbare Ergänzung, wenn keine gesetzliche Rente oder nur ein Versorgungswerk da ist
  • Kombinierbar mit der Basisrente – was besser passt, rechnen wir gemeinsam durch

Eigenheim & wohnwirtschaftliche Verwendung

Dein Depot kann auch in die eigenen vier Wände fließen

Die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums verschwindet mit Riester nicht – sie wandert ins neue System. Es gibt dafür zwei Wege, und sie lassen sich kombinieren.

1. Kapital entnehmen

Altersvorsorge-Eigenheimbetrag

  • Bis zu 100 % des geförderten Kapitals für Kauf, Bau oder Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie
  • Auch die energetische Sanierung der eigenen Immobilie ist begünstigt
  • Der frühere Mindestrestbetrag von 3.000 €, der im Vertrag bleiben musste, entfällt

2. Tilgung fördern lassen

Tilgungsförderung

  • Tilgungsleistungen auf ein Darlehen für die selbstgenutzte Immobilie werden wie Altersvorsorgebeiträge gefördert
  • Du bekommst die Zulage also auf das, was du ohnehin in deinen Kredit steckst
  • Eigenkapital aufbauen und Darlehen tilgen sind beide förderfähig – nicht entweder oder

100 %

des geförderten Kapitals sind entnehmbar

5 Jahre

statt rund 20: verkürzte Besteuerung des Wohnförderkontos

0 €

Mindestrestbetrag – die 3.000-€-Hürde entfällt

0 %

Zinsen auf das Wohnförderkonto – die jährliche Erhöhung entfällt

Der Haken, den du vorher kennen musst

Bei Riester war die Entnahme für selbstgenutztes Wohneigentum Pflichtbestandteil jedes Vertrags. Im neuen System ist sie das nicht mehr: Anbieter dürfen die Entnahmemöglichkeit anbieten, sie müssen es aber nicht.

Wer die eigene Immobilie auch nur im Hinterkopf hat, muss deshalb schon bei der Depoteröffnung gezielt auf diesen Punkt achten. Fällt die Entscheidung auf einen Anbieter ohne diese Option, steht das Geld später nicht für die Immobilie zur Verfügung – und das lässt sich dann nicht ohne Weiteres nachholen. Genau solche Details schauen wir uns im Gespräch an, bevor du dich festlegst.

Bestehende Wohn-Riester-Verträge laufen weiterhin nach den bisherigen Regeln. Entnahmen vor dem 1. Januar 2028 richten sich noch nach altem Recht. Ob ein Wechsel ins neue System sinnvoll ist, hängt vom konkreten Vertrag ab.

Du hast noch einen Riester-Vertrag?

Der gehört jetzt auf den Prüfstand

Riester läuft nicht einfach aus. Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, genießen Bestandsschutz und können unverändert weiterlaufen. Die Frage ist nur: Willst du das?

A

Laufen lassen

Dein Vertrag bleibt, wie er ist – mit Beitragsgarantie, mit den alten Kosten und mit der alten Förderung. Bei sehr alten Verträgen mit hohem Garantiezins kann genau das die richtige Entscheidung sein.

B

Nur die Förderung wechseln

Du erklärst gegenüber deinem Anbieter, dass du in die neue steuerliche Förderung wechseln willst. Der Vertrag selbst und alle übrigen Konditionen bleiben unverändert bestehen.

C

Komplett wechseln

Du gehst mit dem Guthaben in einen Neuvertrag zu den neuen Konditionen – ohne die bisher erhaltene Förderung zurückzahlen zu müssen. Dafür können Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.

Welcher Weg der richtige ist, entscheidet dein Vertrag

Oft lohnt sich der Wechsel – aber eben nicht immer, und pauschale Antworten führen hier regelmäßig in die Irre. Ausschlaggebend sind der Garantiezins deines Tarifs, die bereits gezahlten Abschlusskosten, deine Zulagenhistorie, dein Alter und die Kosten, die ein Wechsel auslöst.

Diese fünf Punkte lassen sich nur am konkreten Vertrag beurteilen. Bring deine Unterlagen mit, dann rechnen wir beide Varianten nebeneinander durch – und du siehst schwarz auf weiß, was sich für dich lohnt.

Frühstart-Rente

Für Kinder zahlt der Staat sogar ohne Eigenbeitrag

Vom 6. bis zum 18. Lebensjahr zahlt der Staat 10 € im Monat in ein Depot auf den Namen deines Kindes – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Über zwölf Jahre sind das 1.440 € geschenktes Kapital, das dann bis zur Rente weiterarbeitet.

  • Unabhängig vom Einkommen der Eltern
  • Start 2026 für den Jahrgang 2020
  • Jährlich kommen weitere Jahrgänge hinzu

10 €

pro Monat vom Staat

12 Jahre

vom 6. bis zum 18. Lebensjahr

≈ 28.800 €

mögliches Kapital bis zur Rente*

0 €

Eigenbeitrag notwendig

* Modellrechnung bei 6 % Rendite p. a. ohne Eigenbeitrag bis zum Renteneintritt. Keine Zusage, keine Prognose – tatsächliche Ergebnisse können deutlich abweichen.

Zeitplan

Wo wir gerade stehen

27. März 2026

Bundestagbeschließt das Altersvorsorgereformgesetz

8. Mai 2026

Bundesratstimmt dem Gesetz zu – verkündet im Mai 2026

November 2026

Startschussder Förderberatung – jetzt wird geplant, was ab Januar läuft

1. Januar 2027

Eröffnungdeines Altersvorsorgedepots

Wer im Herbst 2026 durchgerechnet hat, verliert 2027 kein Förderjahr. Deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt für die Vorbereitung – nicht im Dezember.

Finanzplanung aus einer Hand

Das Depot ist der Einstieg – nicht das Ziel

Ein gefördertes Depot allein macht noch keinen Vermögensaufbau. Es ist ein Baustein. Wie viel er bringt, hängt davon ab, was drumherum steht: Wie hoch ist deine Steuerlast? Was passiert, wenn du morgen nicht mehr arbeiten kannst? Läuft eine bAV, und ist sie gut? Zahlst du auf alte Verträge, die ihr Geld nicht wert sind? Diese Fragen schauen wir uns gemeinsam an .

Altersvorsorgedepot & ETF-Sparpläne

Gefördert und ungefördert – die Aufteilung ist entscheidend für Flexibilität und Steuerlast.

Steuern optimieren

Sonderausgabenabzug, Basisrente, Günstigerprüfung: Was du dieses Jahr nicht nutzt, ist weg.

Einkommen absichern

Berufsunfähigkeit ist das größte Einzelrisiko für jeden Vermögensplan – und wird am häufigsten übersehen.

Betriebliche Altersvorsorge

Arbeitgeberzuschuss, Entgeltumwandlung, Vergleich mit privater Vorsorge – oft liegt hier Geld auf der Straße.

Bestandsverträge prüfen

Riester, alte Lebensversicherungen, teure Fondspolicen: behalten, beitragsfrei stellen oder wechseln?

Immobilien & Finanzierung

Kaufen oder mieten, Eigenkapitalaufbau, Anschlussfinanzierung – im Kontext deiner Gesamtplanung.

Vermittlungs- und Beratungsleistungen erfolgen im Rahmen der jeweiligen gewerberechtlichen Erlaubnis. Die Angaben dazu findest du im Impressum.

So läuft es ab

Drei Schritte zu deinem Plan

Fragebogen ausfüllen

Sieben kurze Fragen, etwa zwei Minuten. Danach weiß ich, worum es bei dir geht, und du musst im Gespräch nicht bei null anfangen.

Rückmeldung binnen 24 Stunden

Ich melde mich per E-Mail oder Telefon – so, wie du es angegeben hast – und schlage zwei Termine vor. Wenn es nicht passt, sage ich das auch.

Gespräch im Büro oder per Video

Rund 45 Minuten. Wir gehen deine Zahlen durch und du bekommst eine Einschätzung. Was du danach machst, entscheidest du – es gibt keinen Abschluss im ersten Termin.

Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Es entstehen dir keine Kosten, und du gehst keine Verpflichtung ein.

Thorsten Glasauer

Dein Ansprechpartner

Thorsten Glasauer, Nürnberg

Ich berate Menschen zwischen Berufseinstieg und Lebensmitte beim Vermögensaufbau – überwiegend in Nürnberg, Fürth, Erlangen und der Metropolregion, auf Wunsch auch per Video.

Mein Anspruch: Du sollst nach dem Gespräch verstehen, warum etwas sinnvoll ist – nicht nur, dass es das ist. Deshalb rechne ich Dinge vor, statt sie zu behaupten, und sage auch, wenn ein Produkt für dich keinen Sinn ergibt.

Was mich antreibt, ist ehrlich gesagt simpel. Im Beratungsalltag sehe ich täglich, wie viel sich aus fast jeder Situation herausholen lässt: zwanzig, fünfzig oder hundert Euro im Monat – mal als Zulage vom Staat, mal schlicht, weil dieselbe Leistung woanders günstiger zu haben ist. Das ist Geld, das ab sofort dir gehört statt einer Versicherung oder dem Finanzamt. Über dreißig Jahre ist daraus längst kein Kleingeld mehr geworden. Deshalb zählt für mich jeder Euro.

Häufige Fragen

Was Interessierte am häufigsten wissen wollen

Was kostet mich die Beratung?

Die Ersteinschätzung ist für dich kostenlos und unverbindlich. Kommt später eine Vermittlung zustande, werde ich vom jeweiligen Produktanbieter vergütet – üblicherweise über eine im Produkt einkalkulierte Provision oder Courtage. Die konkrete Vergütungsform nenne ich dir vor einem Abschluss – schriftlich, bevor du dich entscheidest.

Ist das hier eine Anlageberatung?

Nein. Diese Website informiert allgemein über das Altersvorsorgedepot und ist ausdrücklich keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung und keine Empfehlung eines bestimmten Produkts. Eine auf dich zugeschnittene Empfehlung ist erst im persönlichen Gespräch möglich, wenn deine Situation, deine Ziele und deine Risikobereitschaft bekannt sind.

Kann ich jetzt schon ein Depot eröffnen?

Nein, geförderte Altersvorsorgedepots gibt es ab dem 1. Januar 2027. Sinnvoll ist die Vorbereitung trotzdem jetzt: Du klärst rechtzeitig, ob und in welcher Höhe sich das für dich lohnt, wie es zu bestehenden Verträgen passt und welcher Anbieter für dich in Frage kommt. Wer erst im Dezember 2026 anfängt zu rechnen, verschenkt womöglich ein Förderjahr.

Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?

Bestehende Riester-Verträge laufen weiter, neue kommen nicht mehr dazu. Ob dein Vertrag ruhen, weiterlaufen oder – soweit möglich – übertragen werden sollte, hängt vom konkreten Tarif ab: Garantiezins, Kosten, Zulagenhistorie und dein Alter spielen dabei eine Rolle. Das lässt sich nur am konkreten Vertrag beurteilen, pauschale Antworten führen hier regelmäßig in die Irre.

Kann ich das Depot für eine Immobilie nutzen?

Ja, über zwei Wege.

Wie sicher ist mein Geld im Depot?

Das Altersvorsorgedepot verzichtet bewusst auf eine Beitragsgarantie. Das ist der Grund für die höheren Renditechancen – und zugleich der Grund für Kursschwankungen. Wertverluste sind möglich, auch über längere Zeiträume, und im ungünstigsten Fall ist ein Verlust des eingesetzten Kapitals nicht ausgeschlossen. Die Fondsanteile selbst sind Sondervermögen und damit von einer Insolvenz des Anbieters getrennt. Wer Garantien möchte, findet daneben ausdrücklich Garantieprodukte mit 80 % oder 100 % Beitragserhalt – zulasten der Renditechance.

Wann und wie kommt das Geld raus?

Die Auszahlung startet frühestens mit 65 und spätestens mit 70. Du wählst zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem Auszahlplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr reicht. Bis zu 30 % des Kapitals kannst du dir zu Beginn auf einen Schlag auszahlen lassen. Die Auszahlungen werden nachgelagert besteuert, also erst im Rentenalter – dann meist mit einem niedrigeren persönlichen Steuersatz.

Ist die Beratung an einen Anbieter gebunden?

Nein. Ich bin nicht an die Produkte eines einzelnen Versicherers, einer einzelnen Bank oder eines einzelnen Finanzdienstleisters gebunden. Als Mehrfachagent wähle ich aus über 200 vorab geprüften Gesellschaften.

Was passiert mit meinen Daten aus dem Fragebogen?

Deine Angaben nutze ich ausschließlich, um deine Anfrage zu bearbeiten und dich zu kontaktieren. Es gibt kein Tracking, keine Werbe-Cookies und keine Weitergabe zu Werbezwecken an Dritte. Du kannst deine Einwilligung jederzeit formlos widerrufen, dann lösche ich die Daten. Details stehen in der Datenschutzerklärung.

Kann ich meine Daten wieder löschen lassen?

Ja, jederzeit und formlos. Eine kurze E-Mail genügt – ohne Begründung, ohne Formular und ohne Kosten.

Unverbindliche Anfrage

In zwei Minuten zur kostenlosen Ersteinschätzung

Sieben kurze Fragen. Am Ende entscheidest du, ob und wie wir sprechen – es gibt keinen Automatismus und keinen Anruf ohne deine Zustimmung.

Schritt 1 von 7

Bist du förderberechtigt?

Die Zulage bekommt nur, wer zu einem der begünstigten Personenkreise gehört. Ein Klick genügt.

Für die Zulage reicht es vermutlich nicht.

Nach deiner Angabe gehörst du wahrscheinlich nicht zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis. Dann gibt es für dich keine staatliche Zulage auf ein Altersvorsorgedepot.

Zwei Dinge solltest du trotzdem wissen. Erstens ist die Frage im Einzelfall oft kniffliger, als sie aussieht – etwa wenn dein Ehepartner förderberechtigt ist. Zweitens ist die Zulage ohnehin nur ein Baustein: Vermögensaufbau mit ETFs, Steueroptimierung und Absicherung funktionieren völlig unabhängig davon.

Wenn du magst, schauen wir uns genau das an. Die restlichen Fragen drehen sich um dein Gesamtbild, nicht um die Förderung.

Wie alt bist du?

Unter 25 gibt es einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus obendrauf.

Wie viel kannst du monatlich zurücklegen?

Ehrliche Einschätzung genügt – das lässt sich später jederzeit anpassen.

Hast du Kinder mit Kindergeldanspruch?

Je Kind kommen bis zu 300 € Zulage im Jahr dazu.

Was interessiert dich sonst noch?

Wähl alles aus, was dich anspricht – je mehr ich vorher weiß, desto konkreter wird das Gespräch.

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Wie möchtest du sprechen?

Rund 45 Minuten solltest du einplanen.

Wohin darf die Rückmeldung?

Ich melde mich binnen 24 Stunden an Werktagen. Kein Newsletter, keine Weitergabe.

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Danke, deine Anfrage ist da.

Ich schaue mir deine Angaben persönlich an und melde mich binnen 24 Stunden an Werktagen bei dir.

  1. Du bekommst eine Bestätigung per E-Mail.
  2. Ich melde mich mit zwei Terminvorschlägen.
  3. Im Gespräch rechnen wir deine Situation gemeinsam durch – ohne Abschluss im ersten Termin.